Medienmitteilung - Arbeitsgemeinschaft für praxisorientierte Schulreformen

5. Juni 2005
Neues Zürcher Volksschulgesetz
Kommentar zum Abstimmungsergebnis Volksschulgesetz

Das Volk hat entschieden und die zweite – leider kaum verbesserte – Volksschulgesetzvorlage angenommen. Wir akzeptieren diesen Entscheid und werden unsere weiteren bildungspolitischen Aktivitäten darauf aufbauen. Wir bedauern, dass sich die Befürworter der Vorlage der Diskussion über Vor- und Nachteile systematisch (von wenigen Ausnahmen abgesehen) verweigerten. Verknüpft mit der Drohung der Bildungsdirektion, unbestrittene Reformen rückgängig zu machen, ist es tatsächlich gelungen, aus den Siegern der Abstimmung vom November 2002 doch noch Verlierer zu machen. Nach wie vor sind wir der Auffassung, dass mit dem neuen Gesetz die Unterrichtsqualität nicht verbessert wird. Insbesondere das Integrationsmodell, wie auch das aus unserer Sicht zentralistisch ausgestaltete Aufsichtswesen werden wir bezüglich Wirksamkeit kritisch begleiten. Wir werden den Erfolg des Gesetzes auch an den Versprechen der Befürworter messen. Diese stellten bekanntlich in Aussicht, dass beispielsweise die Lehrkräfte durch die geleiteten Schulen spürbar entlastet werden, die PISA-Ergebnisse künftig deutlich besser ausfallen würden und der Wohlstand im Kanton Zürich bei Annahme des Gesetzes nachhaltig gesichert sei. Sollte die Umsetzung des Gesetzes nicht zum versprochenen Erfolg führen, werden wir uns für die notwendigen Korrekturen einsetzen.

Arbeitsgemeinschaft für praxisorientierte Schulreformen

 


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